Quod si paulatim ita auferat aliique parti applicet, id adluvionis iure ei quaeritur, cuius fundus crescit.
von julius.v am 02.06.2019
Wenn es jedoch nach und nach so wegträgt und auf einen anderen Teil überträgt, wird dies kraft des Alluvionsrechts von demjenigen erworben, dessen Grundstück wächst.
von hana.t am 19.05.2014
Wenn Wasser nach und nach Erdreich wegträgt und es an einer anderen Stelle ablagert, erwirbt derjenige, dessen Grundstück wächst, das Eigentum daran kraft des Anlandungsrechts.