Cum itaque nobis aliae temporales exceptiones vel praescriptiones sufficiant, huiusmodi difficultatibus illigari nostro subiectos imperio minime patimur.
von annalena.973 am 29.07.2023
Da uns andere vorübergehende Ausnahmen und Einschränkungen ausreichen, lehnen wir es entschieden ab, unsere Untertanen durch derartige Komplikationen belastet zu sehen.
von anika.x am 15.10.2019
Da uns andere zeitliche Ausnahmen oder Vorschriften genügen, gestatten wir keinesfalls, dass diejenigen, die unserem Herrschaftsbereich unterworfen sind, durch Schwierigkeiten solcher Art gebunden werden.