Appellantur autem exceptiones aliae perpetuae et peremptoriae, aliae temporales et dilatoriae.
von willi9931 am 02.11.2015
Es werden nämlich einige Ausnahmen als dauerhaft und endgültig, andere als zeitlich und verzögernd bezeichnet.
von amelie.b am 12.07.2019
Einige Ausnahmen werden als dauerhaft und endgültig klassifiziert, während andere vorübergehend und verzögernd sind.