Perpetuae et peremptoriae sunt, quae semper agentibus obstant et semper rem de qua agitur peremunt:
von marwin8938 am 25.04.2019
Diese Verteidigungen sind dauerhaft und endgültig, wenn sie die Kläger stets blockieren und den vorliegenden Fall vollständig beenden:
von martha861 am 17.06.2015
Perpetuelle und peremptorische sind diejenigen, die Klägern stets im Wege stehen und die Sache, über die Klage erhoben wird, stets vernichten: