Quod tempus, id est quadraginta annorum spatium, ex eo numerari decernimus, ex quo novissima processit cognitio, post quam utraque pars cessavit.
von alya8959 am 11.07.2019
Wir bestimmen, dass dieser Zeitraum, das heißt ein Zeitraum von vierzig Jahren, von dem Zeitpunkt an gerechnet wird, an dem die letzte Verhandlung stattfand, nach der beide Parteien ihre Handlungen eingestellt haben.
von chiara.824 am 31.01.2021
Wir bestimmen, dass dieser Zeitraum von vierzig Jahren ab dem Datum der letzten Anhörung zu berechnen ist, nach der beide Parteien die Verfolgung ihrer Ansprüche eingestellt haben.