Quadraginta diebus, qui auspicio caerimoniarum paschale tempus anticipant, omnis cognitio inhibeatur criminalium quaestionum.
von jolie.8983 am 15.03.2019
In den vierzig Tagen vor Ostern sollen alle strafrechtlichen Untersuchungen ausgesetzt werden.
von niclas.866 am 05.07.2018
Während der vierzig Tage, die unter dem Vorzeichen kirchlicher Zeremonien die Osterzeit vorwegnehmen, sollen alle Untersuchungen zu strafrechtlichen Angelegenheiten ausgesetzt werden.