Nam si quis violenter eam abstulit, omnimodo licebit priori possessori sine ulla distinctione eam vindicare.
von julia.9965 am 10.08.2016
Denn wenn jemand es gewaltsam weggenommen hat, ist es dem früheren Besitzer ohne jegliche Einschränkung erlaubt, es auf jede erdenkliche Weise zurückzufordern.
von elisa916 am 11.06.2020
Wenn jemand etwas gewaltsam weggenommen hat, hat der vorherige Besitzer das absolute Recht, es ohne Wenn und Aber zurückzufordern.