Quamvis codicilli, quibus avunculo defunctae legatus esse videaris, falsi pronuntiati sunt, tamen si ante motam criminis quaestionem iustam libertatem es a legatario consecutus, posterior eventus non infirmat ita datam libertatem.
von emilio.939 am 28.09.2013
Auch wenn die Dokumente, die angeblich deine Verbindung zum Onkel der Verstorbenen belegen sollten, als gefälscht erklärt wurden, bleibt dir die Freiheit, die dir vom Erben vor der Aufdeckung des Betrugs rechtmäßig gewährt wurde, erhalten.
von jannes.h am 22.08.2016
Obwohl die Kodizille, durch die Sie dem Onkel mütterlicherseits der Verstorbenen als Vermächtnis zugesprochen worden zu sein scheinen, für falsch erklärt wurden, wird dennoch, wenn Sie vor Erhebung der strafrechtlichen Untersuchung rechtmäßige Freiheit vom Vermächtnisempfänger erhalten haben, das spätere Ereignis die so gewährte Freiheit nicht ungültig machen.