Male agitur cum dominis praediorum, si tanta precario possidentibus praerogativa defertur, ut eos post quadraginta annorum spatia qualibet ratione decursa inquietare non liceat, cum lex constantiniana iubeat ab his possessionis initium non requiri, qui sibi potius quam alteri possederunt, eos autem possessores non convenit appellari, qui ita tenent, ut ob hoc ipsum solitam debeant praestare mercedem.
von leo.916 am 22.05.2024
Den Grundbesitzern wird Unrecht getan, wenn den Pächtern ein derart großes Privileg gewährt wird, dass sie nach Ablauf von vierzig Jahren unter keinen Umständen gestört werden dürfen. Dies gilt umso mehr, als Konstantins Gesetz besagt, dass der Ursprung des Besitzes nicht hinterfragt werden soll bei denjenigen, die Land für sich selbst und nicht für andere besessen haben. Allerdings sollten wir sie nicht als Eigentümer bezeichnen, wenn sie das Land so besitzen, dass sie aus diesem Grund regelmäßige Miete zahlen müssen.
von aaliyah.966 am 09.12.2020
Es steht schlecht um die Grundherren, wenn denjenigen, die mit Erlaubnis besitzen, eine so große Prärogative gewährt wird, dass es ihnen nach Ablauf von vierzig Jahren nach welcher Berechnung auch immer nicht erlaubt ist, sie zu stören, wenn das constantinische Gesetz befiehlt, dass der Beginn des Besitzes nicht von jenen untersucht werden soll, die für sich selbst und nicht für einen anderen besessen haben, sondern jene Besitzer nicht als Besitzer gelten sollen, die so halten, dass sie eben deshalb die übliche Zahlung leisten müssen.