Si codicillos maior viginti annis fecisset, confirmationis tempus libertati non nocere certum est:
von malte902 am 25.10.2013
Wenn jemand über zwanzig Jahre alt informelle Dokumente verfasst hätte, ist klar, dass der Zeitpunkt ihrer Bestätigung ihre Gültigkeit nicht beeinträchtigt:
von benedict.8854 am 21.04.2024
Wenn jemand über zwanzig Jahre alt Kodizille errichtet hätte, steht fest, dass die Bestätigungsfrist die Freiheit nicht beeinträchtigt: