Sed scimus hoc quidem in fiscalibus alienationibus naviter observari, sed non simili modo rem fuisse observatam circa eas res, quae a sacratissimis imperatoribus non a fiscalibus rebus, sed ex privata eorum substantia procedunt.
von marla.z am 21.01.2024
Wir wissen, dass diese Regel bei Transaktionen mit der Staatskasse sorgfältig befolgt wird, aber sie wurde nicht in gleicher Weise für Dinge beachtet, die aus dem Privateigentum der höchstheiligen Kaiser stammen, anstatt aus Staatsmitteln.
von hannah8823 am 30.06.2024
Wir wissen zwar, dass bei fiscalischen Veräußerungen sorgfältig beobachtet wird, aber nicht in gleicher Weise wurde die Angelegenheit bei jenen Dingen beachtet, die von den heiligsten Kaisern nicht aus fiskalischen Mitteln, sondern aus ihrem privaten Vermögen stammen.