Notum est a fisco quaestionem post quadriennium continuum super bonis vacantibus inchoandam non esse.
von joy.j am 28.01.2018
Es ist festgelegt, dass die Finanzbehörde keine Untersuchung über herrenlose Vermögenswerte nach einer ununterbrochenen Frist von vier Jahren einleiten kann.
von noemi901 am 29.10.2017
Es ist bekannt, dass vom Fiskus eine Untersuchung über herrenlose Güter nach vier zusammenhängenden Jahren nicht eingeleitet werden darf.