Sed Papinianus scripsit, bonis vacantibus fisco nondum nuntiatis, bona fide emptorem sibi traditam rem ex his bonis usucapere posse:
von lucy.r am 27.10.2015
Papinian schrieb jedoch, dass bei herrenlosem Vermögen, das dem Fiskus noch nicht gemeldet wurde, ein Käufer in gutem Glauben Eigentum an Gegenständen aus diesem Vermögen durch ununterbrochene Besitznahme erwerben kann:
von vivien.k am 05.06.2016
Papinianus schrieb jedoch, dass ein gutgläubiger Erwerber die ihm aus diesen Gütern übergebene Sache durch Ersitzung erwerben kann, wenn die Güter herrenlos sind und dem Fiskus noch nicht gemeldet wurden: