Supervacuam differentiam utilis anni in integrum restitutionis a nostra re publica separantes sancimus et in antique roma et in hac alma urbe et in italia et in aliis provinciis quadriennium continuum tantummodo numerari ex die, ex quo annus utilis currebat, et id tempus totius loci esse commune:
von martin941 am 11.07.2016
Indem wir die überflüssige Unterscheidung des nützlichen Jahres der vollständigen Wiederherstellung von unserer Republik aufheben, verordnen wir sowohl im antiken Rom als auch in dieser blühenden Stadt und in Italien und in anderen Provinzen, dass nur eine durchgehende Vier-Jahres-Periode ab dem Tag gezählt wird, an dem das nützliche Jahr lief, und dass diese Zeit allen Orten gemeinsam sei:
von nicklas.961 am 09.04.2022
Hiermit schaffen wir die überflüssige Unterscheidung des nützlichen Jahres für vollständige Wiederherstellung aus unserem Staat ab und verordnen, dass im antiken Rom, in dieser großen Stadt, in Italien und in allen anderen Provinzen nur eine durchgehende Vier-Jahres-Periode gezählt wird, beginnend an dem Tag, an dem das nützliche Jahr begann, und diese Zeitspanne soll überall einheitlich gelten: