Qua dilatione, si a reo impetretur, etiam actor in requirendis probationibus uti minime prohibetur.
von valerie.862 am 25.11.2019
Wenn diese Verzögerung vom Beklagten erwirkt wird, ist der Kläger beim Sammeln von Beweisen keineswegs gehindert.
von muhammad.d am 07.07.2022
Wenn der Beklagte eine Verschiebung des Termins erwirkt, ist auch der Kläger frei, diese Zeit zur Beweissammlung zu nutzen.