Si is, cui colendum fundum dedisti, post instrumenta, quibus dominium ad te pertinere probari posset, per novercam tuam subtraxit, hoc solo praescriptione temporis defendi non potest.
von elia.g am 02.06.2014
Wenn jemand, dem du deinen Grund zur Bewirtschaftung überlassen hast, später die Dokumente, die deine Eigentumsrechte hätten beweisen können, durch deine Stiefmutter entwendet hat, kann er sich nicht allein dadurch verteidigen, dass zu viel Zeit vergangen ist.
von matilda864 am 09.09.2022
Wenn derjenige, dem du einen Hof zur Bewirtschaftung übergeben hast, nach den Dokumenten, mit denen das Eigentumsrecht als dir gehörend hätte nachgewiesen werden können, durch deine Stiefmutter entzogen wurde, kann er nicht allein durch den Zeitablauf verteidigt werden.