Si nulla iusta ex causa ingressum agrum sive vineas eum cuius meministi praeses reppererit nec ulla praescriptione vestra interpellatur petitio, restituere te possessioni cum omni causa non dubitabit.
von miran.962 am 01.12.2018
Wenn der Gouverneur keine gerechte Ursache findet für denjenigen, von dem du sprachst, der das Feld oder die Weinberge betreten hat, und wenn deine Petition durch keine Präskription unterbrochen wird, wird er nicht zögern, dir den Besitz mit allen Gründen zurückzugeben.
von joris.i am 22.02.2023
Wenn der Gouverneur feststellt, dass die Person, die Sie erwähnt haben, ohne triftigen Grund das Feld oder die Weinberge betreten hat und keine rechtliche Verjährungsfrist Ihre Forderung beeinträchtigt, wird er zweifellos Ihren Besitz samt aller in dieser Zeit erwirtschafteten Erträge wiederherstellen.