Alioquin, sicuti viri consultissimi papiniani responso continetur, ne quidem per tutorem possessio infanti poterit adquiri.
von amaya.m am 25.10.2023
Andernfalls, wie in der Stellungnahme des hochgeschätzten Juristen Papinian festgehalten wird, kann ein Unmündiger nicht einmal durch einen Vormund Besitz erwerben.
von anabell.b am 21.02.2022
Andernfalls, wie im Gutachten des hochgelehrten Papinianus enthalten ist, kann der Besitz für einen Unmündigen nicht einmal durch einen Vormund erworben werden.