Quamvis enim sint auctorum sententiae dissentientes, tamen consultius videtur interim, licet animi plenus non fuisset adfectus, possessionem per traditionem esse quaesitam:
von jolina979 am 31.03.2021
Obwohl zwar die Meinungen der Autoren abweichend sein mögen, erscheint es dennoch vorläufig ratsamer, dass Besitz durch Tradition erworben wurde, selbst wenn die Absicht des Geistes nicht vollständig war:
von bennett.l am 12.01.2021
Obwohl Rechtsgelehrte in diesem Punkt unterschiedlicher Meinung sind, erscheint es vorerst sinnvoller, dass der Besitz durch Übergabe erworben wurde, ungeachtet des unvollständigen Willensmoments: