Sin autem per intervalla temporum hoc fiat, qui primus veniat habeat praerogativam, si etiam satisdationem praestare potest:
von oskar867 am 22.07.2020
Wenn dies jedoch in zeitlichen Abständen geschieht, soll derjenige, der zuerst kommt, das Vorrecht haben, sofern er auch in der Lage ist, Sicherheit zu leisten:
von alisa.p am 18.04.2024
Wenn dies jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschieht, sollte die zuerst ankommende Person Vorrang haben, sofern sie auch eine Garantie stellen kann: