Cum pro herede usucapio locum non habeat, intellegis neque matrem tuam, cui heres extitisti, neque te usu mancipia ex ea causa capere posse.
von alva.963 am 01.04.2022
Da die erbschaftsbasierte Ersitzung in diesem Fall nicht zur Anwendung kommt, sollten Sie verstehen, dass weder Ihre Mutter, deren Erbe Sie geworden sind, noch Sie selbst die Sklaven durch Besitz aus diesen Gründen erwerben können.
von valentina877 am 22.06.2024
Da die Ersitzung als Erbe keine Geltung hat, verstehst du, dass weder deine Mutter, der du als Erbe zugefallen bist, noch du Sklaven durch Gebrauch aus diesem Grund erwerben könnt.