Cum in nostris temporibus, in quibus multos labores pro libertate subiectorum sustinuimus, satis esse impium credidimus quasdam mulieres libertate sua fraudari et, quod ab hostium ferocitate contra naturalem libertatem inductum est, hoc a libidine nequissimorum hominum inferri, claudianum senatus consultum et omnem eius observationem circa denuntiationes et iudicium sententias conquiescere in posterum volumus, ne, quae libera constituta est, vel semel decepta vel infelici cupidine capta vel alio quocumque modo contra natalium suorum ingenuitatem deducatur in servitutem et sit pessimum dedecus cognationis suae fulgori, ut, quae forsitan decoratos dignitatibus habeat cognatos, haec in alienum cadat dominium et dominum pertimescat forsitan cognatis suis inferiorem.
von willie.f am 30.03.2017
In unserer Zeit, in der wir hart dafür gearbeitet haben, die Freiheit unserer Untertanen zu schützen, halten wir es für völlig falsch, dass einigen Frauen ihre Freiheit geraubt werden soll, und dass das, was ursprünglich von grausamen Feinden gegen die natürliche Freiheit verhängt wurde, nunmehr durch die Begierden böser Menschen auferlegt werden soll. Daher wollen wir, dass der Claudische Senatsbeschluss und alle seine Regeln über Anklagen und Gerichtsurteile von nun an abgeschafft werden. Dies wird verhindern, dass eine freie Frau, die einmal getäuscht, von einer unglückseligen Leidenschaft erfasst oder auf andere Weise gefangen wurde, in die Sklaverei gezwungen und zur schrecklichen Schande ihrer Familienehre wird - insbesondere in Fällen, in denen sie möglicherweise Verwandte in hohen Positionen hat, aber dennoch unter die Kontrolle und in die Furcht vor einem Herrn gerät, der möglicherweise niedriger gestellt ist als ihre eigenen Verwandten.
von maxim.904 am 14.01.2014
Da wir in unserer Zeit, in der wir viele Mühen für die Freiheit unserer Untertanen ertragen haben, es als hinreichend frevelhaft erachten, dass bestimmte Frauen ihrer Freiheit beraubt werden und das, was durch die Grausamkeit der Feinde gegen die natürliche Freiheit herbeigeführt wurde, nun durch die Lust der verworfensten Menschen zugefügt wird, wollen wir, dass das Claudianische Senatsgutachten und alle seine Vorschriften bezüglich Anzeigen und gerichtlicher Urteile künftig ruhen, damit diejenige, die frei geboren wurde, nicht – sei es durch einmalige Täuschung, unglückliche Begierde oder auf welche Weise auch immer – gegen den freien Stand ihrer Geburt in die Knechtschaft geführt und zum schlimmsten Schandfleck ihrer Familie werde, sodass sie, die vielleicht Verwandte mit Würden hat, nicht in fremde Herrschaft falle und möglicherweise einen Herrn fürchten muss, der geringer ist als ihre Verwandten.