Unde cum confitearis fuga te ab eo cuius meministi recessisse, intellegis ex hoc solo sine dolo malo in possessione te libertatis non esse.
von moritz8893 am 05.01.2021
Folglich, da du eingestehst, dass du durch Flucht dich von jenem abgewandt hast, dessen du dich erinnerst, erkennst du allein daraus, dass du nicht im Besitz der Freiheit bist ohne böse Absicht.
von aalyiah.x am 13.01.2020
Da du zugibst, vor jemandem geflohen zu sein, den du kennst, beweist dies allein schon, dass du nicht ernsthaft behaupten kannst, ein freier Mensch zu sein.