Cum igitur aufugisse te de domo severi profitearis, verum nec ab illo iusto initio, sed per violentiam adseveres esse detentum, inquisito prius, an in possessionem libertatis sine dolo malo constitutus sis, tunc etiam, onus probationis qui debeat subire, per huiusmodi eventum declarabitur.
von karoline.z am 08.10.2015
Da Sie behaupten, aus dem Haus des Severus geflohen zu sein und darauf bestehen, dass Sie nicht aufgrund eines rechtmäßigen Anspruchs, sondern durch Gewalt festgehalten wurden, wird das Gericht zunächst untersuchen, ob Sie Ihre Freiheit rechtmäßig und ohne Täuschung erlangt haben. Diese Untersuchung wird sodann bestimmen, wer in diesem Fall die Beweislast zu tragen hat.
von jamie.v am 08.03.2022
Da du also behauptest, aus dem Haus des Severus geflohen zu sein und geltend machst, nicht durch einen gerechten Beginn, sondern durch Gewalt festgehalten worden zu sein, wird nach vorheriger Untersuchung, ob du ohne böse Täuschung in den Besitz der Freiheit gesetzt wurdest, alsdann auch erklärt werden, wer die Beweislast zu tragen hat.