In praesenti autem, quia adsertorum vana nomina reiecta sunt, si persona pro cuius condicione lis agitur, mortua fuerit, quemadmodum iudicium potest adimpleri una tantummodo persona in iudicium veniente?
von joris.q am 23.07.2019
Indessen, da wir nunmehr haltlose Behauptungen von Anwälten nicht mehr akzeptieren, wie können wir das Verfahren fortsetzen, wenn die Person, deren Status umstritten ist, verstorben ist und nur eine Partei im Verfahren verbleibt?
von janick.d am 11.10.2015
Gegenwärtig jedoch, da die leeren Namen der Anspruchsteller verworfen wurden, wenn die Person, um deren Rechtszustand der Rechtsstreit geführt wird, verstorben ist, wie kann das Urteil ergehen, wenn nur eine Person vor Gericht erscheint?