Non idcirco minus, quod pupilli res velut tutor administrasse dicitur, ex eius persona servitutis pati quaestionem potest.
von maxim.x am 18.05.2020
Nicht deshalb weniger, weil er angeblich die Angelegenheiten des Mündels wie ein Vormund verwaltet hat, kann er aus seiner Person heraus einer Untersuchung der Knechtschaft unterzogen werden.
von noemie.v am 01.08.2016
Er kann dennoch einer Befragung zu seinem Sklavenstatus unterworfen werden, auch wenn er angeblich die Vermögenswerte eines Minderjährigen wie ein Vormund verwaltet hat.