De ancilla matre natam et ab eo redemptam, in cuius fuit contubernio, si non manumittitur, in servitute permanere non ambigitur.
von elise.l am 28.03.2015
Von einer Sklavenmutter geboren und von demjenigen ausgelöst, in dessen Lebensgemeinschaft sie war, bleibt sie unbestritten in der Sklaverei, wenn sie nicht freigelassen wird.
von kyra.t am 02.09.2024
Es besteht kein Zweifel, dass eine Frau, die von einer Sklavin geboren und von dem Mann, mit dem sie zusammenlebte, zurückgekauft wurde, eine Sklavin bleibt, sofern sie nicht offiziell freigelassen wird.