Ad probationem ingenuitatis ab eo, contra cuius successores postulas, facta tibi locatio non sufficit, nec tamen hoc solum ad servitutis vinculum argumentum est idoneum.
von jonas962 am 12.03.2017
Zum Beweis der freien Geburt ist die Ihnen von demjenigen gemachte Pacht, gegen dessen Rechtsnachfolger Sie Anspruch erheben, nicht ausreichend, noch ist dies allein ein geeigneter Nachweis für das Band der Sklaverei.
von aliyah971 am 01.12.2022
Eine mit jemandem geschlossene Mietvereinbarung, gegen dessen Rechtsnachfolger Sie nun vorgehen, reicht nicht aus, um zu beweisen, dass Sie frei geboren wurden, wobei dieser Umstand allein auch keine hinreichende Beweisgrundlage für Ihren Sklavenstatus darstellt.