Nam quod tibi non movetur quaestio libertatis, eorum non idoneam constat habere probationem.
von dominik.9892 am 14.10.2020
Da die Frage der Freiheit dich nicht bewegt, steht fest, dass sie keine taugliche Beweisführung haben.
von edda.h am 26.12.2021
Da in Ihrem Fall die Frage der Freiheit nicht aufgeworfen wird, steht fest, dass ihnen geeignete Beweise fehlen.