Ad rescindendam venditionem et malae fidei probationem hoc solum non sufficit, quod magno pretio fundum comparatum minoris distractum esse commemoras.
von bennet.i am 13.09.2014
Die bloße Tatsache, dass Sie erwähnen, die Immobilie sei zu einem hohen Preis gekauft und zu einem niedrigeren Preis verkauft worden, reicht nicht aus, um den Verkauf zu annullieren oder böse Absicht zu beweisen.
von chiara.824 am 14.11.2014
Zur Aufhebung des Verkaufs und zum Nachweis böser Treue reicht allein der Umstand, dass eine Liegenschaft zu einem hohen Preis erworben und dann zu einem niedrigeren Preis veräußert wurde, nicht aus.