Hoc enim solum, quod paulo minori pretio fundum venumdatum significas, ad rescindendam emptionem invalidum est.
von sheyenne.m am 08.09.2015
Allein der Umstand, dass das Grundstück zu einem etwas niedrigeren Preis verkauft wurde, ist nicht ausreichend, um den Kaufvertrag rückgängig zu machen.