Hoc enim solum, quod paulo minori pretio fundum venumdatum significas, ad rescindendam emptionem invalidum est.
von berat9992 am 14.01.2015
Die bloße Tatsache, dass der Verkauf zu einem etwas niedrigeren Preis erfolgte, reicht nicht aus, um den Verkauf rückgängig zu machen.
von sheyenne.m am 08.09.2015
Allein der Umstand, dass das Grundstück zu einem etwas niedrigeren Preis verkauft wurde, ist nicht ausreichend, um den Kaufvertrag rückgängig zu machen.