Cum itaque ad examinationem veri omnis iure prodita debeat admitti probatio, aditus praeses provinciae sollemnibus ordinatis, prout iuris ratio patitur, causam liberalem inter vos decidi providebit.
von alex873 am 05.08.2018
Daher sollen, da bei der Untersuchung der Wahrheit alle kraft Gesetzes beigebrachten Beweise zugelassen werden müssen, der Provinzleiter, nachdem er angerufen wurde und die förmlichen Verfahrensschritte gemäß den Möglichkeiten rechtlicher Überlegungen angeordnet sind, dafür Sorge tragen, dass der Freiheitsstreit zwischen Ihnen entschieden wird.
von frieda.m am 29.10.2013
Da bei der Untersuchung der Wahrheit alle rechtmäßig vorgelegten Beweise zugelassen werden sollten, wird der Provinzgouverneur nach Kontaktaufnahme und Durchführung der erforderlichen Verfahren sicherstellen, dass Ihr Fall betreffend der persönlichen Freiheit gemäß rechtlichen Grundsätzen entschieden wird.