Defamari statum ingenuorum seu errore seu malignitate quorundam periniquum est, praesertim cum adfirmes diu praesidem unum atque alterum interpellatum a te vocitasse diversam partem, ut contradictionem faceret, si defensionibus suis confideret.
von ronia.d am 09.12.2016
Es ist höchst ungerecht, den Status freier Personen durch Irrtum oder böswillige Absicht bestimmter Personen zu verunglimpfen, besonders da Sie bekräftigen, dass ein Präses und ein anderer, von Ihnen angerufen, die Gegenpartei wiederholt vorgeladen haben, damit diese eine Gegenrede führen könne, wenn sie ihren Verteidigungen vertraue.
von annika.c am 28.10.2015
Es ist völlig ungerecht, den Ruf freier Bürger zu beschädigen, sei es durch Fehler oder durch die Böswilligkeit mancher Menschen, besonders da Sie sagen, dass mehrere Gouverneure, einer nach dem anderen, wenn sie von Ihnen angesprochen wurden, wiederholt die Gegenpartei aufgefordert haben, ihre Gegenargumente vorzubringen, falls sie sich ihrer Verteidigung sicher wären.