Inter creditores autem etiam eos numerandos esse, quibus fideicommissum debetur, olim placuit.
von alya.828 am 30.06.2013
Unter den Gläubigern sollten seinerzeit auch diejenigen gezählt werden, denen ein Fideikommiss geschuldet wird.
von vincent933 am 04.01.2014
Es wurde schon vor langer Zeit festgelegt, dass diejenigen, denen etwas aus einem Treuhandvertrag geschuldet wird, auch zu den Gläubigern gezählt werden sollen.