Licet dotale mancipium vir qui solvendo est possit manumittere, tamen si te pignori quoque datum mulieri apparuerit, invita ea non posse libertatem adsequi non ambigitur.
von malik.p am 17.11.2016
Obwohl ein zahlungsfähiger Ehemann einen Sklaven, der Teil der Mitgift war, freilassen kann, steht fest, dass dieser nicht ohne die Zustimmung der Ehefrau freigelassen werden kann, wenn er ihr auch als Sicherheit verpfändet war.
von ian.a am 01.03.2016
Obwohl ein Mitgift-Sklave von einem zahlungsfähigen Mann freigelassen werden kann, steht außer Zweifel, dass man, wenn man nachweislich auch als Pfand an die Frau gegeben wurde, nicht gegen ihren Willen die Freiheit erlangen kann.