Nam dotale praedium maritus invita muliere per legem Iuliam prohibetur alienare, quamvis ipsius sit, dotis causa ei datum.
von vincent.e am 11.11.2018
Ein Ehemann ist durch die Lex Iulia gehindert, ein Mitgiftgrundstück gegen den Willen der Frau zu veräußern, obwohl es sein eigenes ist, das ihm zum Zweck der Mitgift gegeben wurde.
von nikita.903 am 19.02.2014
Nach dem julianischen Gesetz darf ein Ehemann eine Eigentumsliegenschaft, die als Mitgift gegeben wurde, nicht ohne die Zustimmung seiner Frau veräußern, auch wenn sie ihm gehört, da sie ihm als Teil der Mitgift übergeben wurde.