Minores etenim decem annis eunuchos non amplius triginta solidis aestimari volumus.
von lucie.g am 20.05.2022
Wir verfügen, dass Eunuchen unter zehn Jahren nicht höher als dreißig Goldmünzen bewertet werden dürfen.
von finnya944 am 16.01.2019
Eunuchen, die jünger als zehn Jahre sind, wollen wir mit nicht mehr als dreißig Solidi bewertet wissen.