Ego a destinatis censoribus quid sentirem interrogatus eos quidem, qui minores triginta annis gessissent magistratum, putabam posse in senatum et secundum edictum augusti et secundum legem pompeiam legi, quoniam augustus gerere magistratus minoribus annis triginta permisisset, lex senatorem esse voluisset qui gessisset magistratum.
von maila848 am 14.03.2023
Ich, von den beauftragten Zensoren gefragt, was ich denken würde, glaubte, dass diejenigen, die das Magistratsamt vor Vollendung des dreißigsten Lebensjahres ausgeübt hatten, sowohl gemäß dem Edikt des Augustus als auch gemäß dem pompeianischen Gesetz in den Senat aufgenommen werden könnten, da Augustus denjenigen, die jünger als dreißig Jahre waren, erlaubt hatte, Magistratsämter zu bekleiden, und das Gesetz gewollt hatte, dass derjenige, der ein Magistratsamt innegehabt hatte, Senator sein sollte.