Ego a destinatis censoribus quid sentirem interrogatus eos quidem, qui minores triginta annis gessissent magistratum, putabam posse in senatum et secundum edictum augusti et secundum legem pompeiam legi, quoniam augustus gerere magistratus minoribus annis triginta permisisset, lex senatorem esse voluisset qui gessisset magistratum.
von maila848 am 14.03.2023
Ich, von den beauftragten Zensoren gefragt, was ich denken würde, glaubte, dass diejenigen, die das Magistratsamt vor Vollendung des dreißigsten Lebensjahres ausgeübt hatten, sowohl gemäß dem Edikt des Augustus als auch gemäß dem pompeianischen Gesetz in den Senat aufgenommen werden könnten, da Augustus denjenigen, die jünger als dreißig Jahre waren, erlaubt hatte, Magistratsämter zu bekleiden, und das Gesetz gewollt hatte, dass derjenige, der ein Magistratsamt innegehabt hatte, Senator sein sollte.
von marcel.823 am 13.12.2020
Als die beauftragten Zensoren meine Meinung erfragten, dachte ich, dass diejenigen, die vor dem Alter von dreißig Jahren ein öffentliches Amt innegehabt hatten, gemäß dem Edikt des Augustus und dem Gesetz des Pompejus in den Senat aufgenommen werden könnten. Dies war deshalb der Fall, weil Augustus es Personen unter dreißig Jahren erlaubt hatte, öffentliche Ämter zu bekleiden, und das Gesetz vorgesehen hatte, dass jeder, der ein Amt innegehabt hatte, Senator werden sollte.