Libertae tuae ducendo eam uxorem dignitatem auxisti, et ideo non est cogenda operas tibi praestare, cum possis legis beneficio contentus esse, quod invito te iuste non possit alii nubere.
von elea.a am 05.06.2022
Indem Sie Ihre ehemalige Sklavin geheiratet haben, haben Sie ihren sozialen Status erhöht, daher können Sie sie nicht zur Ausführung der üblichen Pflichten einer Freigelassenen zwingen. Sie sollten sich mit Ihrem gesetzlichen Recht zufriedengeben, sie daran zu hindern, ohne Ihre Zustimmung jemand anderen zu heiraten.
von janik.875 am 09.07.2019
Indem Sie Ihre Freigelassene zur Ehefrau nehmen, haben Sie ihre Würde erhöht, und deshalb darf sie nicht gezwungen werden, Ihnen Dienste zu leisten, da Sie mit dem Vorteil des Gesetzes zufrieden sein können, weil sie gegen Ihren Willen nicht rechtmäßig einen anderen heiraten kann.