In utroque etenim casu, id est sive solverit sive super hoc cautionem fecerit, aequitatis ratio similia suadere videtur.
von kristian8957 am 22.02.2023
In beiden Fällen, das heißt ob er bereits gezahlt hat oder ob er in dieser Angelegenheit Sicherheit geleistet hat, scheint die Billigkeit ähnliche Lösungen zu empfehlen.
von cristin.q am 21.07.2016
In beiden Fällen – ob jemand die Zahlung geleistet oder Sicherheit dafür gestellt hat – scheint die Billigkeitserwägung eine gleiche Behandlung zu empfehlen.