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Quin etiam, si ius ignoraverit, cessat repetitio.
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von katarina.y am 26.04.2019Darüber hinaus verliert derjenige, der das Gesetz nicht kennt, sein Recht auf Rückforderung.
von domenik.8886 am 17.03.2015Wenn jemand die Rechtskenntnisse nicht besitzt, erlischt der Anspruch.
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