Cum quis ius ignorans indebitam pecuniam persolverit, cessat repetitio.
von konradt944 am 25.11.2017
Wenn jemand Geld zahlt, das er rechtlich nicht schuldig ist, weil er das Gesetz nicht kannte, kann er dieses Geld nicht zurückfordern.
von connor956 am 04.05.2021
Wenn jemand in Unkenntnis des Rechts eine nicht geschuldete Geldsumme gezahlt hat, erlischt der Anspruch auf Rückforderung.