Per ignorantiam enim facti tantum repetitionem indebiti soluti competere tibi notum est.
von hasan.979 am 04.06.2015
Nur durch Unkenntnis des Sachverhalts ist dir die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge bekannt.
von lucas843 am 22.06.2016
Sie sollten wissen, dass Sie Geld nur dann zurückfordern können, wenn es aufgrund eines Irrtums über die Tatsachen zu Unrecht gezahlt wurde.