Error facti quartae ex causa fideicommissi non retentae repetitionem non impedit.
von ole.y am 26.04.2020
Ein Tatsachenirrtum bezüglich der Quarta aus einem Fideikommiss-Rechtsgrund, die nicht einbehalten wurde, verhindert nicht die Rückforderung.
von leon958 am 02.08.2024
Ein Tatsachenfehler verhindert nicht die Rückforderung des Viertels, das aufgrund einer Treuhandangelegenheit nicht zurückgehalten wurde.