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Error facti necdum negotio finito nemini nocet:
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von anton.859 am 14.06.2020Ein Tatsachenirrtum, solange die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen ist, schadet niemandem.
von hannes.v am 22.10.2017Ein Tatsachenfehler schadet niemandem, solange die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen ist.
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