Si non transactionis causa, sed indebitam errore facti olei materiam vos archantico stipulanti dare spopondisse rector animadverterit provinciae, reddito quod debetis residui liberationem condicentes audiet.
von leon.848 am 17.10.2024
Wenn nicht aus Gründen einer Transaktion, sondern aufgrund eines Tatsachenirrtums Sie Archanticus, der stipulierend war, ungeschuldetes Öl zu geben versprochen haben, wird der Gouverneur der Provinz, wenn er dies bemerkt, nachdem zurückgegeben wurde, was Sie schulden, Sie hören, die Befreiung des Restbetrags fordernd.
von isabell.y am 27.04.2020
Wenn der Provinzgouverneur feststellt, dass Sie Archanticus nicht im Rahmen einer Transaktion, sondern aufgrund eines tatsächlichen Irrtums Öllieferungen zu geben versprochen haben, wird er Ihre Forderung auf Befreiung von der verbleibenden Verpflichtung anhören, sobald Sie zurückgegeben haben, was Sie tatsächlich schulden.