Qui autem duos filios in potestate vel diversis temporibus habuit, lege iulia de maritandis ordinibus obligatione operarum liberatur.
von rebecca.8997 am 28.10.2013
Wer zwei Kinder entweder zur gleichen Zeit oder zu unterschiedlichen Zeiten unter seiner Gewalt hatte, ist vom Julischen Ehegesetz von Arbeitsverplichtungen befreit.
von oemer.p am 30.05.2013
Derjenige, der zwei Söhne entweder zu verschiedenen Zeiten in seiner Gewalt hatte, wird gemäß der Lex Iulia über die Verheiratung der Stände von der Verpflichtung der Dienstleistungen befreit.