In his etenim duobus casibus, id est cum testator specialiter satisdari voluerit vel cum secundis se pater vel mater matrimoniis iunxerint, necesse est, ut eadem satisdatio pro legum ordine praebeatur.
von luca.z am 28.08.2018
In diesen beiden Situationen - und zwar wenn der Erblasser ausdrücklich Sicherheiten verlangt oder wenn ein Elternteil erneut heiratet - müssen Sicherheiten gemäß dne gesetzlichen Bestimmungen bereitgestellt werden.
von maryam.i am 29.10.2021
In diesen beiden Fällen, das heißt wenn der Erblasser ausdrücklich gewünscht hat, dass Sicherheit geleistet wird, oder wenn Vater oder Mutter eine zweite Ehe eingegangen sind, ist es erforderlich, dass dieselbe Sicherheit gemäß der Rechtsordnung gestellt wird.