Quod si quantitatem expressit, debetur et si in dotem datum non est, quasi aliud legatum, non eo iure, quo dos fungitur.
von laura.905 am 09.09.2019
Wenn jemand einen Betrag festgelegt hat, muss dieser auch dann gezahlt werden, wenn er nicht als Mitgift gegeben wurde, und zwar als gesondertes Vermächtnis und nicht nach den Regeln, die für Mitgiften gelten.
von charlie.r am 25.09.2019
Wenn er jedoch eine Menge ausgedrückt hat, wird sie geschuldet, auch wenn sie nicht als Mitgift gegeben wurde, gleichsam als wäre es ein anderes Vermächtnis, nicht nach dem Recht, nach dem eine Mitgift funktioniert.