Ubi autem aliquid contrarium in legatis et fideicommissis eveniat, hoc fideicommisso quasi humaniori adgregetur et secundum eius dirimatur naturam.
von amina.w am 06.12.2019
Wenn jedoch etwas Gegensätzliches bei Legaten und Fideikommissen auftritt, soll dies dem Fideikommiss als dem humaneren zugeordnet und gemäß seiner Natur entschieden werden.
von hamza.833 am 11.11.2016
Sollte zwischen Vermächtnissen und Treuhandschaften ein Widerspruch entstehen, so soll die Angelegenheit als Treuhandschaft behandelt werden, da diese die flexiblere Option darstellt, und gemäß den Regeln für Treuhandschaften aufgelöst werden.